Zulässigkeit von Drainagen an Gebäuden

Sind Drainagen bei Gebäuden zugelassen?

Eine Drainage leitet unterirdisches Wasser zum Feuchteschutz von Bauwerken ab.
Durch eine Drainage kann die Anforderung an eine Bauwerksabdichtung reduziert werden. Eine Drainage kann immer nur eine Hilfe zur Reduzierung der Wasserbeanspruchung eines Bauwerks sein. Eine zusätzliche Abdichtungsmaßnahme für das zu schützende Bauwerk ist auch bei Anordnung einer Drainage immer vorzusehen.
Die erforderliche Abdichtungsmaßnahme kann als sogenannte schwarze Wanne mit Hilfe von bituminösen Baustoffen erfolgen. Die Anforderungen an derartige Bauwerksabdichtung regelt DIN 18195. Alternativ kann die Abdichtung durch wasserundurchlässig ausgeführte Betonbauteile, wie zum Beispiel die weiße Wanne erfolgen. Für weiße Wannen wird in der Regel auf Drainagen verzichtet.
Drainagen sind nicht erlaubt wenn Grundwasser in Höhe der Gründungssohle oder darüber ansteht. Ausnahmen: Grundwasserabsenkungen im Zuge der Baumaßnahmen oder im Zusammenhang mit einer Bodensanierung.

Die Konzeption von Dränagen zur Trockenhaltung des Gebäudes wird nur dann erlaubt, wenn es sich um im ehemaligen Baugrubenzwickel versickerndes Niederschlagswasser (Badewanneneffekt) handelt oder extreme Spitzen von stauendem Wasser auf bindigem Boden handelt.
Wann es sich um eine extreme Spitze vorliegt, ist mit der Behörde abzustimmen.

Kommentare

Frank Maller aus Amtzell schrieb am 07.03.2011 um 00:00 Uhr:

Sehr schön formuliert! Wir werden diesen Artikel weiterempfehlen, da wir sehr oft zu damit konfrontiert werden.

Grüsse aus dem schönen Allgäu
Frank