Wurzeln in der Grundstücksanschlussleitung. - Wer zahlt?
Im Rahmen der optischen Dichtheitsprüfungen werden immer wieder undichte Leitungen aufgrund von Verwurzelungen vorgefunden. Wer wann für den Schaden aufkommt, ist in Lünen klar geregelt:
Entscheidend ist, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Baum handelt. Wurde der Schaden durch einen öffentlichen Baum hervorgerufen, kann der Schaden unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Kommune ersetzt werden.
In Lünen wird bei nachweislichen Wurzelschäden, die durch einem öffentlichen Baum aufgetreten sind, wie folgt unterschieden:
- Der Schaden ist örtlich begrenzt und kann mittels eines Reparaturverfahrens repariert werden? Dann übernimmt die Stadt Lünen die Kosten zu 100 %.
- Die Leitung soll oder kann nur in einem Abschnitt erneuert werden (zum Beispiel zwischen zwei Abzweigungen)? Dann stellt dieser Abschnitt ein Anlagevermögen dar. In diesem Fall wird zur Berechnung der Kostenteilung der altersbedingte Kostenteilungsschlüssel herangezogen, der von einer Lebenserwatung der Leitung von 80 Jahren ausgeht.
Ein Beispiel: Bei einer 40 Jahre alten Leitung muss in einem zusammenhängenden Abschnitt eine Erneuerung der Grundstücksanschlussleitung in offener Bauweise erfolgen. Die Kosten des Wurzelschadens werden hier zwischen der Stadt Lünen und dem Eigentümer mit jeweils 50 % des Rechnungswertes aufgeteilt.
Sie haben gleichfalls ungeliebten Wurzelbesuch in Ihren Leitungen? Dann lassen Sie sich konkret beraten. Bei Ihren Abwasserberatern vom SAL.
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