Unsere Meinung zur Art der Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen

Welche Prüfungsart soll die Gemeinde vom Bürger verlangen?

Die Gemeinde soll vom Bürger nur den Standard verlangen, den sie bei ihren eigenen Abwasseranlagen auch anlegt. Da eine Gemeinde im bestehenden Siedlungsgebiet ihre Leitungen nur optisch inspizieren kann, darf sie vom Bürger keinen höheren Prüfstandard verlangen. Dies gilt auch für Wasserschutzzonen oder Fremdwassergebiete. Auch hier untersucht eine Gemeinde ihre eigenen nur mit Kanalfernsehanlagen.
Die Gemeinde darf nur finanziell machbare Standards fordern. Eine Gemeinde, die bei bestehenden Abwasserleitungen ein Höchstmaß an Dichtheit fordert, treibt die Kosten für ihre Bürger um 40 – 60 % in die Höhe.