Unser Bürgermeister geht voran

Gesetz schreibt Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse vor. SAL-Berater Roland Gutsch rückte zum Beratungsgespräch beim Bürgermeister an.

Sicherheit ist erste Bürgerpflicht. Und deshalb geht der erste Bürger unserer Stadt, Hans Wilhelm Stodollick auch mit gutem Beispiel voran.
Er hat das Angebot des SAL, eine Beratung zur Dichtigkeitsprüfung sein Grundstücksentwässerungsanlage,  in anspruch genommen. Damit gehört er zu den zehn Prozent der Hausbesitzern in Lünen, die freiwillig und aus eigener Initiative, ein Dichtheitsprüfung nach § 61a durchgeführt haben.


Zur Situation der Grundstücksentwässerung in Lünen:
Dass ein Dach dicht sein muss, damit es nicht hereinregnet, leuchtet jedem ein. Aber dass Rohre unter der Erde auch Alterungsprozessen unterliegen, ist man in der Regel erst wahrzunehmen bereit, wenn Überschwemmung und Mauerfeuchte bereits da sind. Dabei ist die von undichten Rohren ausgehende Gefahr praktisch greifbar: Die kontinuierliche Erderwärmung führt zu messbar ansteigenden Starkregenereignissen und zu einem Anstieg des Grundwasserpegels. Für diese veränderten Rahmenbedingungen sind veraltete Grundstücksentwässerungsanlagen nicht ausgelegt. Die Folge: erhöhte Gefährdung von Hausüberflutung, Mauerfeuchte und Überschwemmungen.

Dass den privaten Entwässerungsleitungen insbesondere in den Augen der Bürger so wenig Aufmerksamkeit zuteil wird, hat weitreichende Folgen.

Schätzungsweise 50 % der 16.800 privaten Kanalnetze sind schadhaft und stellen ein Risiko für die Umwelt und teilweise auch für die Grundstückseigentümer selbst dar.

Das Landeswassergesetz § 61a für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet Grundstückseigentümer und den SAL als städtisches Abwasserunternehmen gemeinsam, die Dichtheit privater Entwässerungsanlage sicherzustellen. Mit klaren Vorgaben: Bis zum 31. Dezember 2015 müssen sämtliche private Abwasserleitungen auf Dichtheit geprüft werden

Das klingt jetzt erst einmal unerfreulich? Ist es aber nicht. Das Gesetz dient zum Schutz der Bürger – und zum Schutz der Umwelt, unseres Lebensraumes hier in Lünen.

Für die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Entwässerungsanlagen liegen umfangreiche Pläne vor; alle damit einhergehenden Maßnahmen werden koordiniert und effizient umgesetzt.

Für die privaten Leitungen gibt es bisher kein effizientes Handlungskonzept.

Gesetze und Verordnungen nehmen die Bürger in die Pflicht und üben Druck aus. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen werden die Bürger allein gelassen. Private Investitionen werden daher – wenn überhaupt – nur unzureichend und mit teils falschen Schwerpunkten und daher ineffektiver Wirkung durchgeführt.

Der SAL
- bemüht sich, Investitionen zu koordinieren
- setzt auf Aufklärung statt Druck. Damit private Grundstücksbesitzer sich überhaupt als Investoren wahrnehmen und damit ressourceneffizient handeln können: für die Umwelt und für sich selbst.
- rückt die unsichtbare Stadt in das Blickfeld der Besitzer privater Grundstücksentwässerungsanlagen und macht sie sichtbar – damit die Notwendigkeit zur Pflege jener „unsichtbaren Güter“ den privaten Investoren ebenso in Fleisch und Blut übergeht wie die Pflege ihrer sichtbaren Güter

Der SAL hat 2003 begonnen, die Bürger in Lünen über das Thema Grundstücksentwässerung zu informieren. In den ersten Jahren mit kaum spürbaren Auswirkungen.
Eine Wende trat in2008 ein. Erste Grundstückseigentümer wurden von uns beraten und ließen ihre Grundstücksentwässerungsanlagen untersuchen.

Mittlerweile wurde bei ca. 10 % der Grundstücke eine Beratung durch den SAL durchgeführt.
Diese Beratung ist kostenlos. Sie beschränkt sich nicht allein auf die Dichtheitsprüfung, ein Thema, an dem insbesondere die Umweltgesetzgebung interessiert ist. Sie bezieht auch Themen ein, die im Eigeninteresse der Grundstückseigentümer liegen, wie z.B. Überflutungsschutz, Rückstausicherung, Kellerfeuchte, Umgang mit Regenwasser oder Einsparung von Abwassergebühren.

Nach der Beratung erfolgt in der Regel eine Dichtheitsprüfung.
In Lünen gilt, dass dafür eine Kamerabefahrung der Abwasserleitungen ausreicht. Dabei müssen auch nur die Leitungen inspiziert werden, die dazu bestimmt sind Schmutzwasser oder Mischwasser abzuleiten. Regenwasserleitungen müssen nicht auf Dichtheit geprüft werden.

Mittlerweile liegen dem SAL Untersuchungen von ca. 7 % der Grundstücke in Lünen vor.

Im Ergebnis zeigt sich, dass annähernd jede zweite Entwässerungsanlage schadhaft ist. Sanierungsarbeiten sind die Folge.

Der staatlich geforderte Dichtheitsnachweis für private Grundstücksentwässerungsanlagen und die damit einher gehende klare Terminierung zur Erbringung dieses Nachweises ruft auch unseriöse Dienstleistungsunternehmen auf den Plan. Diese setzen Grundstückseigentümer mit Nennung der Fristen und drohenden Bußgeldern unter Druck, bedrängen sie mit dem Versuch von Haustürgeschäften oder bieten überteuerte und für die individuelle Grundstückssituation unnötige Dienstleistungen an. Der Grundstückseigentümer kann oft nicht erkennen, ob sein Gegenüber seriös agiert oder nicht. Und seriös arbeitenden Dienstleistungsunternehmen fällt es schwer, sich nachweisbar von der unseriösen Konkurrenz abzugrenzen. Aus diesem Grund hat der SAL den Qualitätskreis Grundstücksentwässerung ins Leben gerufen. Dienstleistungsunternehmen, die die Qualitätskriterien des SAL erfüllen, werden in diesen Qualitätskreis aufgenommen.
Die Liste der Unternehmen des Qualitätskreises ist öffentlich im Internet einsehbar oder beim SAL erhältlich.

Der SAL hat für das Stadtgebiet von Lünen ein System des Verbraucherschutzes für die Grundstücksentwässerung entwickelt und aufgebaut.
Unsere Überzeugung ist: Der beste Schutz vor schlechter Arbeit und unseriösen Dienstleistungsunternehmen ist ein mündiger Bürger, der zwischen gesetzlichen Anforderungen, Paragraphen und Dienstleistungsangeboten nicht hilflos zerrieben wird sondern selbst ausreichend informiert ist, um zu verstehen, wovon gesprochen wird; weiß, was er braucht und will – und entsprechend handeln und reagieren kann.

Für die Mehrzahl der Grundstückseigentümer ist das Thema Grundstücksentwässerung ein Buch mit sieben Siegeln. Diesbezügliche rechtliche, technische und wirtschaftliche Zusammenhänge sind für sie schwer durchschaubar, die Folgen ihres (Nicht-)Handelns können sie nicht abschätzen, und oft wissen sie noch nicht einmal, dass sie für ihre unterirdisch liegenden Anlagen verantwortlich sind. Denn rechtlich verletzen private Kanalnetzbetreiber, die ihre Abwasseranlagen nicht instand halten, ihre Sorgfaltspflicht.

Private Grundstückseigentümer bekommen durch die Beratung durch den SAL die Unterstützung, die sie mündig – und somit handlungsfähig – macht und die dafür sorgt, dass private Investitionen auch wirtschaftlich und effizient sind – für die Umwelt und für die Bürger selbst.

  • SAL-Berater Roland Gutsch(r.)und Bürgermeister Hans Wilheim Stodollik studieren die Pläne über die Hausanschlüsse. SAL-Berater Roland Gutsch(r.)und Bürgermeister Hans Wilheim Stodollik studieren die Pläne über die Hausanschlüsse.
  • Erster Bürger der Stadt Lünen, Hans Wilhelm Stodollick geht mit gutem Beispiel voran. Erster Bürger der Stadt Lünen, Hans Wilhelm Stodollick geht mit gutem Beispiel voran.
  • Bürgermeister geht voran.
Gesetz schreibt Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse vor.
Bürgermeister geht voran. Gesetz schreibt Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse vor.

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