Kanal DN 500 und Erneuerung der Grundstücksanschlussleitung – So bitte nicht!
Neulich auf einer Baustelle. Der neue Kanal DN 500 war schon eingebaut; nun sollten noch die Grundstücksanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze erneuert werden. Nach Absprache mit dem Eigentümer sollte auf seinem Grundstück vorerst keine Sanierung erfolgen. Der Eigentümer hatte aber nun eine Idee. Er wollte über die Baugrube in seine alte Steinzeugleitung (DN 150) ein neues PVC-Rohr (DN 125) einziehen. Ich habe ihm aus folgenden Gründen hiervon abgeraten:
Durch die Verringerung der Querschnittsfläche wird die mögliche Abflussmenge verkleinert. Ohne Überprüfung der Hydraulik sollte der Querschnitt des Rohres nicht verringert werden. Nach allgemeiner Empfehlung soll ohnehin kein kleinerer Querschnitt in der Anschlussleitung als DN 150 verbaut werden.
Das Ende vom Lied: Der Eigentümer hat das Rohr eingebaut und nach Verschließen aller Baugruben festgestellt, dass ein Abzweig durch den Einzug des PVC-Rohres verschlossen wurde. Die Abwässer konnten nicht mehr weitergeführt werden. Ein Rückstau entstand.
Eine Sanierung steht nun noch aus. Mit einer vorherigen TV-Befahrung wäre dies sicherlich nicht passiert.
Kommentieren
Weitere Artikel aus der Rubrik "Bürger fragen – der SAL antwortet"
- Volles Haus beim Thema Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen
- Kamerauntersuchung für das Dichtheitszertifikat - Welche Kameratechnik ist die richtige?
- Mein Gebührenbescheid für Grundbesitzabgaben erscheint mir viel zu hoch!
- Überflutung durch Rückstau – Warum muss ich mich schützen und wovor eigentlich genau?
- Wie erkenne ich Kanalhaie und wie kann ich mich vor ihnen schützen?



Große Version