Prüfung von Regenwasserleitungen
Ist es erforderlich Regenwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen?
Nein. Aus dem § 61 a LWG NRW ergibt sich dazu keine Verpflichtung. Der SAL rät dennoch dazu. Oftmals stellen die Regenwasserleitungen für den Hauseigentümer selbst das größte Risiko dar. Undichte Regenwasserleitungen können Ursache für Schäden am Gebäude sein.
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