Obacht: Ein Dichtheitsnachweis ohne Lageplan ist wertlos
Damit wir vom SAL Ihnen für Ihre Entwässerungsanlagen ein Dichtheitszertifikat ausstellen können, benötigen wir von Ihnen den Nachweis, dass Ihre Anlage auch wirklich dicht ist: einen Dichtheitsnachweis vom Fachmann. Doch damit wir vom SAL diesen auch anerkennen können, muss er – so hat es der Gesetzgeber festgelegt – bestimmte Kriterien erfüllen. Ist der Nachweis unzureichend, waren Ihre in die Untersuchung investierten Gelder umsonst – und Sie müssen erneut einen Dienstleister beauftragen. Wie ein Dichtheitsnachweis aussehen muss? Wir sagen es Ihnen.
Wir vom SAL können einen Dichtheitsnachweis nur anerkennen, wenn dieser in einem beiliegenden Plan – dem sogenannten Lageplan – das gesamte Entwässerungssystem eindeutig darstellt. Teile des Entwässerungssystems, die nicht untersucht werden konnten, müssen in diesem Plan kenntlich gemacht sein.
Wenn ein Teil des Leitungssystems nicht untersucht werden konnte: Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Denn wir können den Dichtheitsnachweis nur anerkennen, wenn wir uns selbst ein Bild darüber gemacht haben, ob bei diesen unbefahrbaren Teilen Ihres Entwässerungsnetzes von einer weiteren Untersuchung abgesehen werden kann oder nicht.
Auch Angaben zu Material und Größe der Entwässerungsanlagen müssen im Plan enthalten sein. Falls dem Dichtheitsnachweis ein Untersuchungsbericht zugrunde liegt, muss der Bezug zum Untersuchungsbericht – etwa durch einheitliche Bezeichnung der Leitungen – gleichfalls aus dem Plan hervorgehen.
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