Fachdiskussion am 08.07.2011 bei der Bezirksregierung Arnsberg
Fachdiskussion zur Beratungspflicht der Gemeinden im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen.
Die Regelung des § 61a LWG zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen ist in den letzten Monaten zu einem viel diskutierten Thema geworden und betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere die Gemeinden in ihrer Beratungskompetenz.
Deshalb fand am 08.07 2011 bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Fachdiskussionsrunde zu dem Thema: Vollzug des § 61a LWG statt.
Präsentation, Claus Externbrink
Grundstücksentwässerung
Rechtliche Situation
Unterstützung der Grundstückseigentümer
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