Unter der Lupe: Die Wasserdichtheitsprüfung

Ist bei einer optischen Inspektion bereits klar, dass Leitungsteile schadhaft sind, erübrigt sich eine Wasserdichtheitsprüfung. Logisch – denn wenn ich sehe, dass etwas kaputt ist, muss ich nicht erst noch überprüfen, ob an dieser Stelle auch wirklich Wasser austritt. Sind die zu untersuchenden Grundleitungen aber nicht zugänglich und somit eine optische Inspektion nicht möglich, kann die Wasserdichtheitsprüfung eine Alternative sein. Doch Obacht:

Am Ende dieser Prüfungsart gibt es nur zwei mögliche Ergebnisse. Möglichkeit 1: Ihre Leitungen sind dicht. Das ist gut. Möglichkeit 2: Ihre Leitungen sind undicht. Das ist schlecht – doch für das weitere Vorgehen hilft Ihnen das Ergebnis nicht weiter. Denn die konkrete Schadensstelle in Ihren Leitungen kann mit dieser Methode nicht gefunden werden. Alles, was die Wasserdichtheitsprüfung Ihnen sagen kann, ist: dicht oder nicht.

Wie genau funktioniert nun so eine Wasserdichtheitsprüfung?
Das beistehende Bild zeigt es: Das Wasser wird mit einfachem Betriebsdruck in die Grundleitung eingeleitet, und zwar bis zum Punkt „Oberkante tiefster Einlauf“. Für häusliches Abwasser legt DIN 1986-30, 4.3 für die Wasserdichtheitsprüfung als unterste Grenze die Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes oder alternativ die Unterkante der Reinigungsöffnung in der Fallleitung fest. Im Falle privater Grundstücksentwässerungsanlagen muss der Wasserdruck also nicht (wie andernorts erforderlich) bis zum Horizont der Rückstauebene hin aufgebaut werden. Gut für Sie, denn so werden die Leitungen geschützt und nicht durch unnötigen Druck im schlimmsten Fall „undicht gedrückt“. Nur wenn eine Grundleitung in einem Gebiet liegt, das häufig durch Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation gefährdet ist, muss auch bei häuslichem Abwasser die tatsächliche Rückstauebene als Ausgangspunkt für die Prüfung gewählt werden.

Worauf müssen Sie während der Wasserdichtheitsprüfung achten?
Während der Druckprüfung wird Ihre Wasserversorgung kurzzeitig gesperrt. Denn sobald Sie Wasser entnehmen oder einleiten, wird das Ergebnis der Prüfung ungenau und somit unbrauchbar.

Übrigens: Mit Bekanntmachung von DIN EN 1610 liegt der werkstoffneutrale Wasserzugabewert für alle Rohrwerkstoffe einheitlich bei 0,15 l/m3.

  • Die Wasserdichtheitsprüfung – so funktionierts Die Wasserdichtheitsprüfung – so funktionierts

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Kommentare

uwe schött aus warburg schrieb am 11.02.2011 um 16:34 Uhr:

Übrigens: Mit Bekanntmachung von DIN EN 1610 liegt der werkstoffneutrale Wasserzugabewert für alle Rohrwerkstoffe einheitlich bei 0,15 l/m3.

Bitte “0,15 l/m2”  - - - soll heißen: Liter pro Quadratmeter Wandungsfläche Rohr !

Dafür muss man natürlich auch vorher das gesamte GE-Netz mit Rohrdurchmesser kennen, bzw. darüber die gesamte Rohrwandungsfläche errechnen!

MfG Schött