Das NRW-Umweltministerium legt Grundstein für landesweite Listen „Sachkundiger Dienstleister“
Das NRW-Umweltministerium regelt die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen. Damit legt sie den Grundstein für anerkannte Dichtheitsprüfer – und somit für mehr Transparenz für den Auftraggeber bei der Auswahl seiner externen Dienstleister rund um die Dichtheitsprüfung.
In NRW haben Eigentümer eines Grundstückes ihre Abwasserleitungen nach § 61 a des Landeswassergesetzes von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Anforderungen an die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW seit dem 15. Mai 2009 durch seinen Runderlass neu geregelt. Hier wurde einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen nachzuweisen sind, um zukünftig auf einer offiziellen NRW-Landesliste als „anerkannter sachkundiger Dichtheitsprüfer gemäß § 61a LWG“ geführt zu werden.
Ziel des ministeriellen Erlasses ist es, dass Kommunen im Rahmen ihrer Bürgerberatung vertrauensvoll auf eine landesweite Liste „sachkundiger Dichtheitsprüfer“ verweisen können.
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