Aktuell: Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen
Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden.
Das Ministerium hat am 17.06.2011einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. Darin wird u. a. klargestellt, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung. Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit.
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/erlass_vollzug_61a_lwg.pdf




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