Mein Gebührenbescheid für Grundbesitzabgaben erscheint mir viel zu hoch!
Heute kam ein Bürger mit der folgenden Frage zu mir: “Ich habe zum Jahresanfang wie üblich meinen Gebührenbescheid für Grundbesitzabgaben erhalten. Die dort angegebene Summe für Schmutzwasser erscheint mir deutlich zu hoch! Habe ich hier eine Handhabe?”
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser. Wenn die Höhe der Ihnen am Jahresanfang in Rechnung gestellten Gebühren Ihrer Ansicht nach deutlich aus dem Rahmen des Erwarteten fällt: Prüfen Sie Ihre Abwassergebührenrechnungen. In diesem Fall war der Betroffene der Ansicht, dass der ihm in Rechnung gestellte Verbrauch für Schmutzwasser nicht stimmen könne. Eine Nachfrage beim zuständigen Wasserversorger ergab, dass aufgrund einer Undichtigkeit etwa 600m³ Wasser in das Erdreich versickert waren. Die Undichtigkeit lag in einem Bereich, für den nicht der Grundstücksbesitzer nicht (!) verantwortlich war. Der Grundstücksbesitzer sollte die auf der Rechnung bezifferten Abwassergebühren dennoch in voller Höhe tragen. Er legte Widerspruch ein und forderte hierfür eine Bestätigung des Wasserversorgers an. Fehler können überall passieren - umso besser ist es, Rechnungen nicht blind zu bezahlen sondern mitzudenken. Sollten Sie Ähnliches erleben: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gern.
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